KfW-Förderung
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KfW-Programm zur CO2-Minderung (Programm-Nummer 123)

Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut an die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Als Programmnummer ist 123 anzugeben. Ein Merkblatt finden Sie im Internet "www.kfw.de" in der Rubrik Download/Förderung.
Der Kreditantrag kann auf der Website der KfW online ausgefüllt werden.

Informationsstelle :

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Informationszentrum

Adresse Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
Telefon 01801 / 33 55 77
Telefax 069 / 74 31 -29 44
E-Mail iz@kfw.de
Website http://www.kfw.de
Haus vor dem  Umbau
vor dem Umbau
Haus nach dem Umbau
nach dem Umbau

Programmbeschreibung

Gegenstand der Förderung:
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie Errichtung von KfW-Energiesparhäusern.

Antragsberechtigte:
Alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts


Art und Höhe der Förderung:
Für die Installation von solarthermischen Anlagen an bestehenden und neuen Wohngebäuden kann ein zinsgünstiger Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt werden. Der Zinssatz des Darlehens ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit und wird danach neu festgelegt. Er beträgt im August 2003 bei einer 30jährigen Laufzeit für die ersten 10 Jahre nom. 3,8 % p.a. und eff. 4,38 % p.a. Finanziert werden bis zu 100 % des Investitionsbetrages, maximal 5 Mio €, Auszahlung 96 %, Zusageprovision 0,25 % p.M. Die aktuellen Konditionen für Kreditlaufzeiten von 10 und 20 Jahren erfahren Sie unter www.kfw.de/cgi-bin/konditionen.asp.Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.


Zeitpunkt der Antragstellung:
Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.


Kumulation mit anderen Fördermitteln: Einschränkungen sind nicht bekannt.



Angaben zuletzt aktualisiert am: 27.08.2003


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