KfW-Förderung
KfW-Programm
zur CO2- Minderung
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KfW-Programm zur CO2-Minderung
(Programm-Nummer 123)
Anträge stellen
Sie über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut an die Kreditanstalt
für Wiederaufbau.
Als Programmnummer ist 123 anzugeben. Ein Merkblatt
finden Sie im Internet "www.kfw.de" in der Rubrik Download/Förderung.
Der Kreditantrag kann auf der Website der KfW online ausgefüllt werden.
Informationsstelle :
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Informationszentrum Adresse Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt/Main Telefon 01801 / 33 55 77 Telefax 069 / 74 31 -29 44 E-Mail iz@kfw.de Website http://www.kfw.de | ![]() vor dem Umbau | ![]() nach dem Umbau |
Programmbeschreibung
Gegenstand der Förderung:
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie Errichtung
von KfW-Energiesparhäusern.
Antragsberechtigte:
Alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten
Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise,
Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts
Art
und Höhe der Förderung:
Für die Installation von solarthermischen
Anlagen an bestehenden und neuen Wohngebäuden kann ein zinsgünstiger
Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren bei höchstens 5 tilgungsfreien
Anlaufjahren gewährt werden. Der Zinssatz des Darlehens ist fest für
die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit und wird danach neu festgelegt. Er beträgt
im August 2003 bei einer 30jährigen Laufzeit für die ersten 10 Jahre
nom. 3,8 % p.a. und eff. 4,38 % p.a. Finanziert werden bis zu 100 % des Investitionsbetrages,
maximal 5 Mio €, Auszahlung 96 %, Zusageprovision 0,25 % p.M. Die aktuellen
Konditionen für Kreditlaufzeiten von 10 und 20 Jahren erfahren Sie unter
www.kfw.de/cgi-bin/konditionen.asp.Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
erfolgt die Tilgung in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der
tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen. Der Kredit kann jederzeit
außerplanmäßig getilgt werden. Vom Kreditnehmer sind bankübliche
Sicherheiten zu stellen.
Zeitpunkt
der Antragstellung:
Vorhaben können nur dann gefördert werden,
wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist
damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.
Kumulation mit anderen
Fördermitteln: Einschränkungen sind nicht bekannt.
Angaben zuletzt aktualisiert am: 27.08.2003
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